Standesamtdaten



Mit dem Reichsgesetz von 1875 geht die Beurkundung des Familienstandes ab 1. Januar 1876 von den Pfarrämtern auf Standesbeamte in den Gemeinden über. Neben dem Geburtsregister wird ab diesem Zeitpunkt vor allem ein Familienregister geführt.








Beispiel aus dem Familienregister

Sobald eine Personenstandsänderung dem Standesbeamten bekannt wird muß er, falls eine neue Familie gegründet wird ein neues Blatt anlegen oder bei Geburt und Tod -falls noch nicht vorhanden- ein Familienblatt der Familie anlegen, der die betreffende Person zu zuordnen ist.

Durch diese Vorschriften sind in den standesamtlichen Familienregistern Familien erfasst, deren Daten weit vor das Jahr 1876 reichen. Die notwendigen Daten wurden aus dem Familienregister der Kirchen übernommen:

Im Anhang gibt es eine Abschrift der Verfügung über die Fortführung der Familienregister in Württemberg.


Übernommen in die Onlinedatei wurden die Daten aus den Familienregistern Schömberg, Oberlengenhardt, Schwarzenberg und Bieselsberg bis einschließlich Heiratsdatum 31. 12 1899. Weitergehende Daten stammen aus anderen Quellen.

Übertragungs- und Lesefehler sind nicht auszuschließen. Selbst Datumsangaben sind nicht immer eindeutig lesbar.

Eine Gegenkontrolle mit den Kirchenbüchern ist nicht gemacht. Hinweise auf Fehler werden dankbar angenommen.