Standesamtdaten Mit dem Reichsgesetz von 1875 geht die
Beurkundung des Familienstandes ab 1. Januar 1876 von den
Pfarrämtern auf Standesbeamte in den Gemeinden über. Neben
dem Geburtsregister wird ab diesem Zeitpunkt vor allem ein
Familienregister geführt. Beispiel aus dem
Familienregister Sobald eine Personenstandsänderung
dem Standesbeamten bekannt wird muß er, falls eine neue
Familie gegründet wird ein neues Blatt anlegen oder bei Geburt
und Tod -falls noch nicht vorhanden- ein Familienblatt der Familie
anlegen, der die betreffende Person zu zuordnen ist.
Durch diese Vorschriften sind in den
standesamtlichen Familienregistern Familien erfasst, deren Daten
weit vor das Jahr 1876 reichen. Die notwendigen Daten wurden aus dem
Familienregister der Kirchen übernommen: Im Anhang gibt es eine Abschrift der
Verfügung über die
Fortführung der Familienregister in Württemberg. Übernommen in die Onlinedatei
wurden die Daten aus den Familienregistern Schömberg,
Oberlengenhardt, Schwarzenberg und Bieselsberg bis einschließlich
Heiratsdatum 31. 12 1899. Weitergehende Daten stammen aus anderen
Quellen.
Übertragungs- und Lesefehler sind
nicht auszuschließen. Selbst Datumsangaben sind nicht immer
eindeutig lesbar. Eine Gegenkontrolle mit den
Kirchenbüchern ist nicht gemacht. Hinweise auf Fehler werden
dankbar angenommen.